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Lettisches Verfassungsgericht verlangt Erhöhung der Mindestrente
11.12.2020


Sozialpolitik nach Kassenlage erweist sich erneut als verfassungswidrig

In Lettland zeigt sich der Wert einer unabhängigen Justiz. Die Verfassungsrichter unter der Leitung von Sanita Osipova belehrten Regierung und Parlamentarier in diesem Jahr mehrmals, dass die lettische Republik auf sozialen und liberalen Grundrechten basiert. Am 10. Dezember 2020 urteilten sie, dass die bisherige Mindestrente von 80 Euro verfassungswidrig ist, weil sie kein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Vorsitzende des Verfassungsgerichts Sanita Osipova, Foto: Ernests Dinka, Saeima

Das Urteil bemängelt, dass der Gesetzgeber kein Rentenminimum festlegte, wie es internationale Organisationen von Lettland forderten. Die 80 Euro hat die Regierung, wie die Sozialhilfe, die die Richter bereits im Sommer monierten, nach Kassenlage ermittelt, unabhängig von der Frage, ob Bedürftige davon ihre Existenz auf menschenwürdige Weise sichern können. Diese Willkür verstößt gegen die Paragraphen 1 und 109 der Verfassung, die regeln, dass Lettland ein demokratischer und ein sozialer Rechtsstaat ist, der u.a. die Existenzsicherung im Alter garantiert. Die Verfassungsrichter fordern, dass die Mindestrente nicht von den Sozialbeträgen abhängig sein darf, die Betroffene in ihrem Berufsleben einzahlen konnten. Zwar erhalten manche noch zusätzliche Leistungen von den Kommunen, doch diese sind bedarfsabhängig und sichern nicht die Grundbedürfnisse.

 

“Im Prinzip tritt das, was das Verfassungsgericht beschlossen hat, mit der Annahme des Haushaltsentwurfs schon am 1. Januar in Kraft. Als ich in dieses Ministerium kam, betrug die Berechnungsbasis für die Mindestrente 64 Euro. Ab 1. Januar des nächsten Jahres wird diese schon auf das Doppelte und mehr erhöht,” entgegnete Sozialministerin Ramona Petravica. Ähnlich wie im Sommer, als die Verfassungsrichter den Gesetzgeber zu einer Erhöhung der zu niedrigen Sozialhilfe verpflichteten, behauptet sie nun abermals, das Problem bereits gelöst zu haben. Ab nächstes Jahr soll die Mindestrente annähernd 150 Euro monatlich betragen, auch von diesem Betrag lässt sich aber in Lettland nicht menschenwürdig leben, weder in Riga, noch auf dem Land. Die LSM-Journalisten Linda Spundina und Girts Zvirbulis weisen darauf hin, dass gemäß der Europäischen Sozialcharta die Mindestrente in Lettland 341 Euro betragen müsste (lsm.lv).

 

Das Urteil wird von ungewöhnlicher Seite bezweifelt. Nach lettischem Recht erhalten alle Erwerbstätige, die mindestens 15 Jahre beschäftigt waren, aber zu wenige oder gar keine Sozialabgaben zahlten, die Mindestrente. Das sind derzeit fast 65.000 Einwohner, bzw. 14,5 Prozent aller Rentenbezieher. Aija Barca, Vorsitzende des Lettischen Rentnerverbandes, fürchtet um das lettische Sozialsystem: “Wir sind über jegliche Verbesserungen erfreut, die Rentenempfänger betrifft. Zugleich sind wir ein wenig darüber besorgt, dass Menschen sich die Frage stellen, weshalb sie überhaupt Steuern zahlen. Und das kann schon tragisch für die Sozialversicherung enden.”

 

Die Rente ist ähnlich wie in Deutschland organisiert: Die Beschäftigten zahlen von ihrem Lohn (inklusive des Beitrags des Unternehmers) Sozialabgaben. Die Rentenhöhe ist abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge. Dieses Versicherungsmodell bedingt für viele eine bestimmte Vorstellung von Gerechtigkeit: Wer mehr einzahlt, soll mehr herausbekommen. Ob dieses Modell für jene gerecht ist, die unfreiwillig erwerbslos waren oder stets nur jene Jobs erhielten, die unterbezahlt, aber vielleicht doch “systemrelevant” sind, bleibt ziemlich fraglich. Dieses Prinzip basiert nach dem Motto: “Wenn du stets nur die prekären Jobs verrichten musstest, dann darfst du auch im Alter darben.” In den Niederlanden beispielsweise herrscht eine andere Vorstellung von Rentengerechtigkeit: Dort erhält jeder Bürger ab dem 65. Lebensjahr eine Grundrente, die mindestens 70 Prozent des Durchschnittslohns eines Alleinstehenden entspricht.

 

Die Verfassungsrichter erinnern die Politiker nicht nur daran, dass die Verfassung auf sozialen Werten basiert, sondern auch auf liberalen. Wie die LP berichtete, erklärten sie im November die Bestimmung des Gesetzgebers für verfassungswidrig, einen 10tägigen Urlaub anlässlich einer Geburt nur Vätern zu gewähren; fortan soll auch der gleichgeschlechtlichen Partnerin einer Mutter dieses Recht zustehen. 

 

Das gefällt Nationalkonservativen und Rechtsradikalen gar nicht. Am 8. Dezember demonstrierte eine Gruppe meist jugendlicher AktivistInnen vor dem Gebäude des Verfassungsgerichts, um gegen das Urteil zu agitieren (lsm.lv). Den Richtern warfen sie auf ihren Plakaten in rechtsradikaler Begrifflichkeit “Kulturmarxismus” und sexuellen Minderheiten “Pädophilie” vor. Sie wollen die Verfassung derart ändern, dass in ihr Familie ausschließlich auf Basis einer heterosexuellen Ehe definiert wird. Dass Schwulen und Lesben gewisse Rechte zustehen, verstehen sie als Bedrohung der traditionellen Familie. Die mitregierende Nationale Allianz unterstützt ihre nationalkonservative Forderung. Ihr Abgeordneter Janis Dombrova hält das Urteil der Verfassungsrichter für einen Fehler, der korrigiert werden müsste, weil er die lettische Gesellschaft spalte (lsm.lv).

 

Sanita Osipova dürften diese Vorhaltungen vom politisch rechten Rand kaum beeindrucken. Seit 2011 ist sie Vorsitzende des siebenköpfigen höchsten Richtergremiums. Ihr beruflicher Werdegang ist mit Deutschland verbunden: Osipovas Dissertation hatte das Lübecker Stadtrecht zum Thema, das für andere Hansestädte zum Modell wurde. Später übernahm sie eine Gastprofessur an der Universität Münster (satv.ties.gov.lv). Im nächsten Jahr endet ihre Amtszeit ebenso wie jene Juris Jansons`, dem Ombudsmann für Menschenrechte, der mit seinen Klagen den Verfassungsrichtern die Vorlagen lieferte. Ebenso wie die Richter muss auch der Ombudsmann von einer parlamentarischen Mehrheit im Amt bestätigt werden. Einige Abgeordnete wollen nun die Tätigkeit des Ombudsmanns befristen, so dass Jansons im nächsten Jahr nicht wieder gewählt werden könnte. Das sind keine guten Aussichten für die soziale und liberale lettische Republik.

 


      Atpakaï