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Lettische Regierung will Einwohner bei den Heizkosten entlasten
09.08.2022


Mehrkosten von 430 Millionen Euro vorgesehen

Rigas Thermoelektrostation TEC 1, Foto: Neaizsargāts darbs, Saite

In Deutschland dürfen Energielieferanten ab Oktober ihre “derzeit horrenden Gaspreise auf ihre Kund:innen umlagern”, was Taz-Journalist Timm Kühn “unerträglich ungerecht” findet, weil “wieder einmal” die “Bürger:innen gezwungen [werden], mit ihrem Geld einige Konzerne zu retten” (taz.de). Laut Plänen des deutschen Wirtschaftsministers Robert Habeck sollen alle Verbraucher den gleichen Aufpreis pro Kilowattstunde zahlen, egal wie arm oder reich sie sind. In Lettland hingegen muss sich die Regierung am 1. Oktober 2023 den Saeima-Wahlen stellen. Am Montag besprach Krisjanis Karins` Ministerkabinett umfangreiche Entlastungen für Privathaushalte unabhängig davon, ob sie Gas, Kohle, Holz oder Elektrizität zum Heizen benötigen (lsm.lv). Ziel ist es, die lettische Bevölkerung bei den sprunghaften Energie-Preissteigerungen um die Hälfte zu entlasten.  


Das Kabinett beziffert die Mehrkosten für die Unterstützung auf 430 Millionen Euro. Die Minister einigten sich darauf, nicht nur Fernwärmekunden einen Teil der zusätzlichen Kosten auszugleichen, sondern auch jenen, die selbst mit Gas, Pellets, Holz, Kohle oder mit Strom heizen. Die Bewohner von Plattenbausiedlungen, die zwischen dem 1. Oktober 2022 und 30. April 2023 mit Fernwäme versorgt werden, müssen sich nicht um den staatlichen Zuschuss kümmern. Er wird automatisch von den ermittelten Heizkosten abgezogen. Von dem, was jenseits von 68 Euro pro Megawattstunde zusätzlich bezahlt werden muss, übernimmt der Fiskus die Hälfte.


Gasverbraucher mit eigenen Heizungen müssen monatlich mehr als 21 Kubikmeter Gas beziehen, um ebenfalls staatliche Ausgleichszahlungen von 3 Cent pro Kilowattstunde zu erhalten. Auch diese werden automatisch erfasst und und von der Rechnung abgezogen. Wer hingegen mit Holz, Pellets oder Kohle heizt, muss die Rechnungen sammeln und sie der zuständigen Behörde seiner Kommune vorlegen. Bei Preisen von über 300 Euro pro Tonne Kohle oder Pellets wird die Hälfte der jenseits dieses Betrages anfallenden Kosten übernommen; auch die Käufer von Brennholz erhalten Entschädigungen. Wer schon Brennstoff einkaufte, aber keine Rechnungen mehr hat, kann noch bis September bei der Kommune einen Antrag auf eine Einmalzahlung von 60 Euro einreichen.


Wohnungsbesitzer, die für ihre Heizung Wärmepumpen einsetzen oder elektrisch heizen, können bei mehr als 500 Kilowattstunden monatlichen Verbrauch Kompensationszahlungen beantragen, wenn der Preis pro Kilowattstunde mehr als 16 Cent beträgt. Zusätzliche Beträge werden zur Hälfte kompensiert, aber nicht mehr als 10 Cent pro Kilowattstunde.


Bereits am Donnerstag soll die Saeima den Vorschlag der Regierung im Eilverfahren beschließen. In der nächsten Woche wollen die Minister besprechen, wie sie die Unternehmen bei den Energiekosten entlasten können.


Udo Bongartz


 




 
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