Sākums Schule
Schule in Deutschland Drucken

 

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht, die in den Gesetzen der einzelnen Bundesländern geregelt ist. Sie gilt in Nordrhein-Westfalen für alle Kinder und Jugendliche, die sich nicht nur kurzfristig in Deutschland aufhalten.

Es handelt sich um eine Vollzeitschulpflicht.

 

Beginn/Ende der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in NRW für Kinder in dem Kalenderjahr am 1. August, in dem sie 6 Jahre alt werden. Kinder, die nach dem 30. September geboren werden, können auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult werden. Die Schulpflicht in der Primarstufe (=Grundschule) und Sekundarstufe I dauert zehn Jahre.

Danach schließt sich die Schulpflicht der Sekundarstufe II an, die mit einem erfolgreichen Abschluss oder mit  dem 18. Lebensjahr endet.

Im Falle einer Berufsausbildung, die vor dem 21. Lebensjahr begonnen wird, endet die Schulpflicht mit dem Abschluss der Ausbildung.

 

Ersatzschulen

Andere, als Staatliche Schulen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag besucht werden, sofern diese durch das Schulministerium anerkannt sind.

 

Infoseite: www.schulministerium.nrw.de/BP/

 

Durchsetzung der Schulpflicht

Die Durchsetzung der Schulpflicht wird durch die Bundesländer unterschiedlich hart vorgenommen.

Wird die Schulpflicht nicht eingehalten können die Eltern mit einem Bußgeld belegt werden. Sobald der Schulpflichtige strafmündig ist (ab 15 Jahren), kann auch diesem ein Bußgeld verhängt werden.

In einzelnen deutschen Bundesländern werden Freiheitstrafen bis zu sechs Monaten oder 180 Tagessätzen verhängt (man ist dann ein Straftäter und vorbestraft).

Durch ein Familiengericht besteht die Möglichkeit den Eltern das Personensorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen.

 

Schulpflicht bei Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

 
 

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